Camping-Urlaub verspricht Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit auf Reisen. Doch auch auf den passenden Versicherungsschutz sollte geachtet werden, finden nicht nur Verbraucherschützer.
Deutsche Camping-Plätze waren 2022 sehr beliebt: 40,2 Millionen Übernachtungen wurden gezählt. Doch ob Wohnwagen, Wohnmobil oder Bulli - im Camping-Urlaub sollte nicht am notwendigen Versicherungsschutz gespart werden.
In einem Online-Beitrag hat die Verbraucherschutzorganisation ‚Bund der Versicherten‘ (BdV) zusammengestellt, welche Versicherungen mit Gepäck sein sollten:
Private Haftpflichtversicherung
Sie ist „unverzichtbar“, schreiben die Verbraucherschützer. Schließlich deckt sie nicht nur Schäden, die Dritten fahrlässig zugefügt worden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, so der BdV.
Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge bietet sich der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung an, schreiben die Verbraucherschützer weiter. Die Teil- und Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Campingmobil ab. „Im Gegensatz zur Teilkasko schließt die Vollkasko beispielsweise auch selbst verschuldete Unfälle am eigenen Wohnmobil und Vandalismusschäden ein“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Leistungen der Teilkasko umfassen unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden.
Sind Wertgegenstände (auch teure Ausrüstung) mit auf Reisen, kann eine Wohnmobil- bzw. Campinginhaltsversicherung sinnvoll sein. Doch hier lohnt ein genauer Vergleich. Denn innerhalb bestimmter Grenzen kann der Inhalt des Reisefahrzeugs auch über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrattarif den Diebstahl aus Wohnmobilen oder Wohnwagen versichert.
Soll die Reise ins Ausland führen, empfehlen die Verbraucherschützer unbedingt den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. „Sie kommt für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland auf, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden“, führen die Verbraucherschützer zur Begründung an.
Ebenfalls empfehlenswert sei ein Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser leistet, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Deckungssumme der dortigen Versicherung nicht ausreicht.