Strom wird teurer, Nachhaltigkeit wichtiger – Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen liegen im Trend. Gute Nachricht: Eine spezielle Versicherung für sie ist nicht nötig. Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont: Die Hausratversicherung deckt bereits Balkonkraftwerke ab.
Der GDV erweiterte die Musterbedingungen für die Hausratversicherung. Wer eine neue Versicherung abschließt und ein solches Balkonkraftwerk hat oder plant, kann auf eine unkomplizierte Mitversicherung zählen. Käfer-Rohrbach: "Keine Sorgen um Versicherungsschutz für nachhaltiges Handeln. Daher passen wir unsere Musterbedingungen an."
Für frisch abgeschlossene Hausratversicherungen gelten die erweiterten Bedingungen. Besitzer von Balkonkraftwerken sollten mit ihrem Versicherer über die Anpassung des Vertrags sprechen. Bestehende Policen könnten in der Regel auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Balkonkraftwerke sind in der Hausratversicherung gegen Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschlag-Überspannung geschützt. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen auf Dächern existieren keine separaten Policen für diese kleinen Anlagen.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Nachbarn. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Nachbarbalkon, ist das Sache der privaten Haftpflichtversicherung.
Mieter sollten vor der Installation ihren Mietvertrag prüfen und die Erlaubnis des Vermieters einholen, besonders bei Anbringung an Fassade oder Geländer. Eine Zustimmung des Vermieters ist oft notwendig.
Wichtig: Seit Jahresbeginn gibt es steuerliche Vorteile für Mini-Photovoltaikanlagen. Die Mehrwertsteuer entfällt und es existieren Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung.
Eigentümer können ihre Anlage über Wohngebäude- oder eigenständige Photovoltaikversicherungen absichern. Diese decken Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Kurzschluss, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck ab.